Neuigkeiten
Die Stadt Frankfurt hat uns den Bewilligungsbescheid für unsere Tennishalle übergeben. Wir danken ganz herzlich dem Stadtrat Herrn Markus Frank.
Weihnachtsbrief 2020
Bewilligungsbescheid Tennishalle durch die Stadt

Herzlich willkommen auf der Homepage des Ersten Zeilsheimer Tennisclubs
Unser Verein wurde im Jahr 1969 gegründet und begeht demnach im Jahre 2019 sein 50 Jähriges Jubiläum. Im schönen „Grüngürtel“, Frankfurt-Zeilsheim, dem westlichsten Vorort vor der Stadtgrenze Frankfurts liegt unsere familienfreundliche Anlage mit sechs Sandplätzen, einem schönen, angenehmen Clubhaus. Wir feiern turnusgemäß unsere Events. Diese sind: Aufschlagturnier mit dem Motto „Frankfurt spielt Tennis“, Traditionell ein Schleifchenturnier (an Pfingsten), Sommerfest mit Musik und Tanz und ein Oktoberfest mit bayerischer Tradition. Des Weiteren steht unser Clubhaus gerne für private Feiern zur Verfügung.
Wir freuen uns, Ihr Interesse für unseren Verein geweckt zu haben und wünschen Ihnen viel Spaß bei der Durchsicht unserer Website. Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, sind wir für Ihre Nachricht dankbar. Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Vorstandsmitglieder sehr gerne zur Verfügung. Schauen Sie doch einmal bei uns vorbei, wir freuen uns auf einen Besuch auf unserer Anlage.
Der Tennisverein

Der Zeilsheimer Tennisclub bietet sechs gepflegte Sandplätze zum spielen an, die Sie von April bis ende September benutzen können.
Vereinsheim

Relaxen nach einem anspruchsvollen Tennismatch und gemütlich etwas trinken und essen.
Training und Wettkampf

Neben leistungsorientierten Mannschaften haben wir auch einige Hobbymannschaften. Fragen Sie uns oder unseren Vereinstrainer gerne nach Mannschaftstraining.
Feiern und Vermietung

Neben Vereinsinternen Feiern bietet der Verein auch ganzjährlich die Anmietung unserer Räume an. Bitte Schauen Sie dazu in die Rubrik "Events und Kalender", in dem sie das obige Navigationsmenu benutzen können und kontaktieren Sie uns bei Interesse.
Historie des Tennisvereins
1969Gründung des Vereins
Gründung des Tennisvereins unter der Leitung von Herrn Jürgen Lorenz. Die Geschäftsführer trug Herr Herbert Schreiber1976Clubhauserweiterung
Erweiterung des Clubhauses. In diesem Jahr fanden sich bereits 2 Mannschaften bei den Medienspielen ein.1982Modernisierung
Feierliche Einweihung des neuen Clubhauses199425 Jahre Tennisclub
Neben der 1200 Jahrfeier Zeilsheims besteht der Verein nunmehr seit 25 Jahren2005Vorsitz
Frau Gudrun Katzenbach wird zur 1. Vorsitzenden gewählt.200940 Jahre Tennislcub
Unser Verein begeht sein 40-jähriges Bestehen mit einem feierlichen Akt in unserem Clubhaus.20162 neue Sandplätze
Der Zeilsheimer Tennisclub baut seine Anlage um 2 neue Sandplätze aus20200Bau unserer modernen Tennishalle
Wir sind einer der wenigen Tennisclubs, die eine Tennishalle mit 2 Sandplätzen anbieten können.
Feiern im Zeilsheimer Tennisclub


Saisoneröffnungsfeier
Alljährig starten wir mit einer Saisoneröffnungsfeier. Erfahren Sie in der Rubrik Neuigkeiten mehr über unsere Saisoneröffnung.


Oktoberfest 2019
Auch in diesem Jahr feiern wir wieder das Oktoberfest. Erfahren Sie in der Rubrik Neuigkeiten mehr über unser Oktoberfest.

Schleifchenturnier
Unser Schleifchenturnier hat Tradition. Dieses Jahr findet es am 10. Juni 2019 statt. Näheres erfahren sie in der Rubrik Neuigkeiten und im Eventkalender
Der Vorstand des Vereins
1. Vorsitzende

Frau Gudrun Katzenbach
Frau Katzenbach ist erste Vorsitzende des Zeilsheimer Tennisclubs und ist verantwortlich für alle Bereiche.
2. Vorsitzender

Herr Manfred Meier
Manfred ist 2. Vorsitzender. Er kümmert sich seit Jahren sehr erfolgreich um unsere Vereinsanlage.
Jugendwart

Herr Stephan Lübs
Stephan ist Jugendwart und ist verantwortlich für unsere Kooperation mit der Kaethe-Kollwitz Schule Frankfurt/ Zeilsheim.
Schatzmeister

Herr Horst Sakreida
Herr Horst Sakreida ist Schatzmeister des Zeilsheimer Tennisclubs.
Sportwart

Herr Joachim Daus
Herr Joachim Daus ist Sportwart des 1. Zeilsheimer Tennisvereins
Die Satzung des Zeilsheimer Tennisclubs
Satzung Zeilsheimer Tennisclub
Name, Sitz und Zweck des Vereins
Paragraph 1
Der Verein führt den Namen „ 1. ZEILSHEIMER TENNISCLUB 1969 e. V. „. Er hat seinen Sitz in Frankfurt/Zeilsheim und ist in das Vereinsregister eingetragen und verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige - Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung 1977. Der Zweck des Vereins ist die Förderung und Ausübung des Tennissports. Im Interesse der Mitglieder können kommunikative Veranstaltungen durchgeführt werden. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung von Sportanlagen, Förderung sportlicher Übungen und Förderung von Jugendlichen, z. B. Teilnahme der Mannschaften an Meden-turnieren, wöchentliches Training von Jugendlichen und Mannschaften, Durchführung von Trainings-programmen für alle Mitglieder .
Paragraph 2
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Paragraph 3
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder er-halten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
Paragraph 4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Paragraph 5
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Mitgliedschaft und Beiträge
Paragraph 6
Der Verein hat folgende Mitglieder: a) Ehrenmitglieder b) aktive Mitglieder c) passive Mitglieder
d) jugendliche Mitglieder Die Ehrenmitgliedschaft kann auf Antrag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung verdienten Mitgliedern verliehen werden. Für Ehrenmitglieder entfällt die Beitragspflicht. Die aktive Mitgliedschaft kann erwerben, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. Ehrenmitglieder und aktive Mit-glieder sind in der Mitgliederversammlung aktiv und passiv wahlberechtigt. Der passive Mitgliedschaft kann erwerben, wer lediglich die Zwecke des Vereins unterstützen und an seinen gesellschaftlichen Einrichtungen teilnehmen will, ohne aktiv Sport zu betreiben. Nach dreijähriger Mitgliedschaft erwerben passive Mitglieder die Rechte der aktiven Mitglieder in der Mitgliederversammlung. Jugendliche Mitglieder sind solche, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie nehmen aktiv am Sport teil, sind jedoch in der Mitgliederversammlung nicht stimmberechtigt.
Paragraph 7
Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand. Jedem neuen Mitglied ist unter Zu-stellung der Vereinssatzung die Aufnahme schriftlich mitzuteilen. Sollte ein geordneter Spielbetrieb wegen Überlastung der Plätze nicht mehr gewährleistet sein, kann der Vorstand eine vorübergehende Aufnahmesperre für Neumitglieder beschließen. Haben jugendliche Mitglieder das achtzehnte Lebensjahr vollendet, so entscheidet der Vorstand über ihre Aufnahme in die gewünschte aktive oder passive Mitgliedschaft.
Paragraph 8
Die Mitglieder sind verpflichtet, die beschlossenen Beiträge und Sonderzahlungen bis zum 31. Januar des laufenden Geschäftsjahres zu entrichten. Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Mitgliederversammlung kann Sonderzahlungen beschließen. Außerdem wird eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben.
Paragraph 9
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Streichung, Ausschluss oder Auflösung des Vereins. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlischt jeder Anspruch auf das Vereinsvermögen. Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen. Die Austrittserklärung muss drei Monate vor dessen Ablauf schriftlich dem Vorstand zugehen. Ein Streichungsbeschluss kann durch den Vorstand herbeigeführt werden, wenn die Beiträge trotz wiederholter Anmahnung innerhalb der festgelegten Fristen nicht entrichtet werden. Der Betroffene ist vor der Beschlussfassung zu hören. Gegen den Bescheid steht dem Ausgeschlossenen innerhalb eines Monats die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die endgültig mit einfacher Stimmenmehrheit unter Ausschluss des Rechtsweges entscheidet.
Paragraph 10
Die Vereinsmitglieder sind berechtigt, Sporteinrichtungen und Clubräume im Rahmen der, vom Vorstand gegebenen Anordnungen zu benutzen. Die Mitglieder sind verpflichtet, alle Einrichtungen des Clubs pfleglich zu behandeln.
Organe des Vereins
Paragraph 11
Die Organe sind: a) die Mitgliederversammlung b) der Vorstand
Paragraph 12
Der Vorstand des Vereins besteht aus: a) dem(r) 1. Vorsitzenden b) dem(r) 2. Vorsitzenden c) dem(r) Geschäftsführer(in) d) dem(r) Schatzmeister(in) e) dem(r) Sportwart(in) f) dem(r) Jugendwart(in) Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Vorstand beschließt mit einfa-cher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des(r) 1. Vorsitzenden. Ein Vorstandsmitglied kann in Personalunion 2 Vorstandsposten belegen.
Paragraph 13
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Die ordentlichen Versamm-lungen müssen jährlich einmal im Ablauf des Geschäftsjahres, spätestens im 1. Quartal des folgenden Jahres, stattfinden. Die ordentlichen Versammlungen haben folgende Tagesordnung zu erledigen: a) Verlesung des Protokolls der letzten ordentlichen Versammlung, Entgegennahme des Geschäfts-, Sport- und Kassenberichtes sowie des Berichtes der Kassenprüfer. b) Entlastung des Vorstandes c) Neuwahl des Vorstandes d) Wahl eines Kassenprüfers e) Festsetzung der Beiträge f) Wünsche und Anträge Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand in folgenden Fällen einbe-rufen werden: a) bei Vorliegen eines schriftlichen Antrags von mindestens 1/3 der stimmberechtigten Vereinsmitglieder b) wenn aus anderen wichtigen Gründen die Einberufung geboten erscheint. Zu den Versammlungen muss unter Angaben der Tagesordnung mit zweiwöchiger Frist schriftlich eingeladen werden. Das Protokoll der Hauptversammlung muss von mindestens 2 Vorstandsmitgliedern unterschrieben werden.
Paragraph 14
Der Vorstand des Vereins bildet dessen verwaltungsmäßige und repräsentative Spitze im Sinne des BGB. Zeichnungsberechtigt sind nur jeweils zwei Vorstandsmitglieder. Zeichnungsberechtigt sind der/die 1. Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende, der/die Geschäftsführer/in, der/die Schatzmeister/in.
Paragraph 15
Die Aufgaben der einzelnen Mitglieder des Vorstandes sowie der fallweise gebildeten Ausschüsse werden in einer Geschäftsordnung festgelegt. Soweit die Satzung nicht anders bestimmt, werden Wahlen und Abstimmungen jeweils mit einfacher Stimmenmehrheit auf schriftlichem Wege durchgeführt. Mit Zustimmung aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder können sie auch durch Zuruf erfolgen. Bei Stimmengleichheit entscheidet bei Abstimmungen die Stimme des Vorsitzenden, während bei Wahlen nach erfolglosem Zweiten Wahlgang das Los entscheidet. Versammlungen sind be-schlussfähig, wenn mindestens 15 stimmberechtigte Vereinsmitglieder anwesend sind. Sitzungen des Vorstandes sind bei Anwesenheit von mindestens vier ihrer Mitglieder beschlussfähig. Die Übertragung von Stimmen ist nicht zulässig.
Auflösung des Vereins
Paragraph 16
Über die Auflösung des Vereins oder die Änderung des Vereinszwecks kann nur beschlossen werden, wenn der Vorstand oder ein Drittel der Mitglieder dies beantragt und die Mitgliederversammlung mit ¾ Mehrheit der Stimmen der erschienenen Mitglieder entsprechend beschließt, und zwar nach ordnungsgemäßer Einberufung der Mitgliederversammlung unter Angabe der Anträge und ihrer Begründung. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den Landessportbund Hessen e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Allgemeine Bestimmungen
Paragraph 17
Soweit diese Satzung es nicht anders festgelegt hat, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
Mitgliedsbeiträge, Bausteine und Anmeldeformulare
Mitgliedsbeiträge und Bausteine
Wie hoch sind die Mitgliedsbeiträge für Erwachsene (>= 18 Jahre)
1.) Aktives Mitglied ab 18 Jahre zahlen 210,00 €
1.2) 2. Mitglied (Partner) zahlt 180,00 €
2.) Passive Mitglieder ab 18 Jahre zahlen 50,00 €
3.) Aktives Mitglied in Ausbildung/Studium zahlen 100,00 €
1.2) 2. Mitglied (Partner) zahlt 180,00 €
2.) Passive Mitglieder ab 18 Jahre zahlen 50,00 €
3.) Aktives Mitglied in Ausbildung/Studium zahlen 100,00 €
Wie hoch sind die Mitgliedsbeiträge für Kinder und Jugendliche (< 18 Jahre)
1.) Jugendliche im Alter 11-14 Jahre zahlen 75,00 €
2.) Kinder bis 10 Jahre sind Beitragsfrei
3.) Jugendliche im Alter 15-18 Jahre zahlen 90,00 €
4.) Ein Elternteil ist Vollmitglied: Jugendliche im Alter 11-14 Jahre zahlen 50,00 €
5.) Ein Elternteil ist Vollmitglied: Jugendliche im Alter 15-18 Jahre zahlen 75,00 €
6.) Passives Mitglied bis 18 Jahre sind Beitragsfrei
2.) Kinder bis 10 Jahre sind Beitragsfrei
3.) Jugendliche im Alter 15-18 Jahre zahlen 90,00 €
4.) Ein Elternteil ist Vollmitglied: Jugendliche im Alter 11-14 Jahre zahlen 50,00 €
5.) Ein Elternteil ist Vollmitglied: Jugendliche im Alter 15-18 Jahre zahlen 75,00 €
6.) Passives Mitglied bis 18 Jahre sind Beitragsfrei
Ich möchte mit meiner ganzen Familie Eintreten. Gibt es dafür einen Tarif ?
Ja, den gibt es. Der Familienbeitrag für 2 Erwachsene und Ihre Kinder
beläuft sich auf 400,00 €
Muss ich eigentlich Aufnamegebühren bezahlen ?
Nein! Wir sind einer der wenigen Vereine, die keine Aufnahmegebühren von Ihnen verlangen.
Was sind überhaupt Bausteine ?
Der Verein muss praktisch das ganze Jahr gepflegt werden, um in einem einwandfreien Zustand zu sein. Zum Saisonbeginn und am Saisonende gibt der Verein Termine vor, an denen jedes Vereinsmitglied seine eigenen "Bausteine" (1 Baustein gleicht 1 Stunde Vereinsarbeit !) im Verein abarbeiten kann. Das wäre zum Beispiel das Abhängen der Netze oder das Entfernen von Laub. Hat das Mitglied alle seine Bausteine "abgearbeitet", so entstehen keine Kosten. Hat es zum Beispiel 4 Bausteine abgearbeitet, so muss es den für sich dazugehörigen Differenzbetrag zahlen (Bei aktiven Erwachsenen wäre dies 6 Bausteine weniger 4 Bausteine = 2 Bausteine zu zahlen ).
Beiträge für Bausteine
1.) Erwachsene ab 19 Jahre bis 70 Jahre zahlen für 6 Bausteine
90,00 €. Nach Ableistung von 6 Arbeitsstunden werden die 90,00 €
zurückerstattet.
2.) Jugendliche (15 bis 18 Jahre) zahlen für 3 Bausteine 45,00 €. Nach Ableistung von 3 Arbeitsstunden werden die 45,00 € zurückerstattet.
2.) Jugendliche (15 bis 18 Jahre) zahlen für 3 Bausteine 45,00 €. Nach Ableistung von 3 Arbeitsstunden werden die 45,00 € zurückerstattet.
Gerne können Sie sich auch Informationen über unsere Mitgliedsbeiträge und Bausteine herunterladen. Diese steht Ihnen im PDF-Format zur Verfügung
Gerne können Sie sich auch Informationen über unsere Mitgliedsbeiträge und Bausteine herunterladen. Diese steht Ihnen im PDF-Format zur Verfügung
Mitgliedsbeiträge
1 Datei(en) 172.11 KB
Anmeldeformulare für einzelne Personen und/oder Familien finden Sie hier
Aufnahmeantrag
1 Datei(en) 101.08 KB
Antrag auf Familienbeitrag
1 Datei(en) 27.68 KB

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